Nach dem Urteil gegen die Cursach-Ermittler auf Mallorca: Wer eigentlich verloren hat
Das Urteil ist gefällt, nun kommt wohl die Revision. Daran dürften nicht nur die Verurteilten, sondern auch ein Nebenkläger Interesse haben
Nach dem Urteil gegen den ehemaligen Ermittlungsrichter Manuel Penalva, Ex-Staatsanwalt Migual Ángel Subirán sowie drei Beamte der Nationalpolizei, prüfen nun die Verurteilten sowie einige Nebenkläger, inwieweit sie Revision beim Obersten Spanischen Gerichtshof einlegen. Als sicher gilt, dass die beiden Hauptangeklagten, die zu jeweils neun Jahren Gefängnis verurteilt wurden, die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der Balearen anfechten werden. Die verurteilte Polizeibeamtin Blanca Ruiz ist diesen Schritt schon gegangen.
In dem Prozess, der im Juni begonnen hatte, ging es um Unregelmäßigkeiten bei den Ermittlungen in drei Fällen: der Vergabe der Parkzone O.R.A. in Palma, einen Korruptionsfall um das städtische Sportinstitut IME sowie den Prozess gegen den Megapark-Besitzer Bartolomé Cursach.
Der Fall Álvaro Gijón
Einer, der ein Interesse an der Revision haben könnte, ist auch der ehemalige PP-Politiker Álvaro Gijón. Das Gericht hatte es als erwiesen angesehen, dass der ehemalige Dezernent für Verkehr in Palma durch die Festnahme seiner Eltern von den Ermittlern (damals im Fall um die Vergabe der Parkzone O.R.A.) unter Druck gesetzt werden sollte. Ziel sei es gewesen, ihn zum Eingeständnis zu bringen, dass er Schmiergelder angenommen habe. Allein für diesen Anklagepunkt wurden Penalva und Subirán zu je anderthalb Jahren Gefängnis verurteilt.
Eine wichtige Rolle spielten dabei auch die Textnachrichten in einer WhatsApp-Gruppe, in der sich die Verurteilten austauschten. Darin schrieben sie unter anderem, dass „je weichgeklopfter“ Gijón zum Verhör erscheine, „desto besser“. Bis zuletzt war unklar, ob die Nachrichten in der Gruppe als Beweismittel anerkannt würden, da es Unregelmäßigkeiten bei der Konfiszierung der Handys der angeklagten Polizisten gegeben hatte.
Statt Millionen gab es 6.500 Euro
Gijón kassierte als Nebenkläger dennoch eine Niederlage. Der einst aufstrebende konservative Politiker, über den im Zuge der Ermittlungen mehrfach Behauptungen über seinen angeblichen Drogenkonsum und seine Vorliebe für junge Prostituierte veröffentlicht wurden, hatte eine millionenschwere Entschädigungszahlung von den Angeklagten gefordert. Zugesprochen wurden ihm lediglich 6.500 Euro.
Auch die Staatsanwaltschaft muss Wunden lecken. So sah das Gericht 99 der insgesamt 114 Anklagepunkte als nicht erwiesen an. Von den für die sechs Angeklagten geforderten 600 Jahre Gefängnis blieben letztlich 25 Jahre Gefängnis für fünf der Angeklagten übrig. Ob die Staatsanwaltschaft in Revision geht, ist nicht bekannt.
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