Das neue Wohnraumgesetz ist in Kraft: Das sind die wichtigsten Punkte für Mallorca

In dem Regelwerk gibt es unter anderem neue Vorschriften zum Mietendeckel und Zwangsräumungen, aber auch Steuervorteile für Vermieter

Das neue Wohnraumgesetz ist da.

Das neue Wohnraumgesetz ist da. / Nele Bendgens

Johannes Krayer

Johannes Krayer

Es hat sich etwas hingezogen. Am Donnerstag (25.5.) ist das neue Wohnraumgesetz für Spanien, das auch für Mallorca größere Auswirkungen hat, nun im spanischen Gesetzesblatt BOE veröffentlicht worden. Damit tritt das Regelwerk mit Freitag (26.5.) in Kraft. Die MZ gibt einen Überblick über die wichtigsten Aspekte.

Großgrundbesitzer

Als Großgrundbesitzer können nun auch Eigentümer von fünf Immobilien bezeichnet werden. Bislang lag die Grenze bei zehn Wohnungen oder Häusern. Die Balearen-Regierung hatte allerdings angekündigt, dass sie das Limit nicht nach unten setzen will, sodass der Begriff grandes tenedores auf den Inseln weiterhin für Besitzer von mindestens zehn Immobilien gilt. Diese Grenze wird im neuen Gesetz wichtig, weil es für kleinere Vermieter deutliche Steuersenkungen geben wird.

Steuervorteile

Die Vermieter mit maximal neun Immobilien profitieren von Steuernachlässen. Allerdings müssen sie auf der anderen Seite die Mieten einfrieren oder senken. Wer die Mietpreise um fünf Prozent reduziert, kann mit einem Nachlass bei der Einkommensteuer auf die Vermietung zwischen 50 und 90 Prozent rechnen. Vermietungen an junge Leute zwischen 18 und 35 Jahren werden mit einer Erleichterung von 70 Prozent belohnt und wer im Lauf der zwei vorangegangenen Jahre Renovierungen veranlasst hat, kann mit einem Nachlass von 60 Prozent rechnen. Die Anreize scheinen gerade auf den Inseln wichtig, wo derzeit rund 70.000 Wohnungen leer stehen und andererseits die Mietpreise immer weiter steigen.

Gebiete mit angespannter Wohnsituation

Sogenannte zonas tensionadas, also Gegenden, in denen es für viele Menschen schwierig bis unmöglich ist, bezahlbaren Wohnraum zu finden, werden mit dem neuen Gesetz eingeführt. Die Autonomen Regionen können diese Gebiete für einen Zeitraum von drei Jahren ausweisen. Um als zona tensionada definiert zu werden, muss eine der beiden Bedingungen erfüllt sein: Entweder die durchschnittlichen Mietpreise betragen in dieser Gegend mehr als 30 Prozent des durchschnittlichen Einkommens der Bevölkerung vor Ort oder es gab in den vergangenen fünf Jahren eine Erhöhung um drei Prozentpunkte über dem Verbraucherpreisindex. Die Balearen-Regierung hat bereits angekündigt, alle vier bewohnten Inseln als zonas tensionadas zu definieren.

Mieterhöhungen

Die Mietpreise können im Jahr 2023 nur um zwei Prozent erhöht werden. Im Jahr 2024 dürfen es dann maximal drei Prozent sein. Bis zum 31. Dezember 2024 muss das spanische Statistikinstitut INE einen neuen Mietpreisindex ausarbeiten, nach dem sich dann die jährlichen Mieterhöhungen richten müssen. Bisher war nicht klar, wie dieser Index aussehen soll, und auch im nun veröffentlichten Gesetz steht noch nichts Genaueres dazu. Es ist nur klar, dass dieser Index - anders als bisher - von der allgemeinen Inflationsrate abgekoppelt werden und deutlich niedriger liegen soll.

Mehr Schutz für den Mieter

Das neue Gesetz hat das Ziel, Mieter besser zu schützen. So muss ab sofort die Maklergebühr vom Vermieter getragen werden, statt wie bisher vom Mieter. In der Praxis zeigt sich auf Mallorca allerdings, dass diese Regelung in vielen Fällen umgehend unterhöhlt wird und die Vermieter diese zusätzliche Ausgabe direkt auf den Mietpreis aufschlagen. Den Mietern soll mit dem neuen Gesetz auch zugutekommen, dass der Mietvertrag im Falle einer vulnerablen Situation bei Bedarf um ein Jahr verlängert werden kann, in einer zona tensionada sogar bis zu drei Jahre.

Zwangsräumungen

Zwangsräumungen, die sogenannten desahucios, ohne konkreten Termin sind ab sofort verboten. Außerdem können diese Prozesse in Zukunft deutlich hinausgezögert werden, bis zu 24 Monate. Von einer drohenden Zwangsräumung betroffene Personen haben nun das Recht auf Einsicht in die Gerichtsakten sowie auf eine Wohnalternative. Der spanische Staat muss andere Wohnmöglichkeiten anbieten oder die Option auf eine sozialverträgliche reduzierte Miete.

Sozialwohnungen

Die in den Städten für Sozialwohnungen reservierten Flächen erhöhen sich von 30 auf 40 Prozent der gesamten zur Bebauung vorgesehenen Flächen. In Gegenden, die noch nicht als Bauland ausgewiesen sind, erhöht sich der Prozentsatz von 10 auf 20 Prozent.

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