Im Fall der acht noch auf Mallorca in Untersuchungshaft einsitzenden Kegelbrüder ändern die Anwälte laut MZ-Informationen ihre Strategie. Nachdem sie bei dem Ermittlungsrichter, der das Verfahren seit Anbeginn leitet, mit ihren Anträgen zur Freilassung auf Granit gestoßen sind, legen sie nun Berufung beim Landesgericht (Audiencia Provincial) ein. Dort müssen dann drei weitere Richter entscheiden, ob tatsächlich ein dringender Tatverdacht besteht und ob eine Fluchtgefahr vorliegt, um sie in Haft zu halten.

Die acht jungen Männer werden ebenso wie fünf weitere, bereits freigelassene Deutsche beschuldigt, am 20. Mai von ihren Hotelbalkonen an der Playa de Palma mit noch glühenden Zigarettenkippen und Alkohol einen schweren Brand verursacht zu haben. Sie selbst leugnen dies. Ihre Anwälte verweisen auf zahlreiche Unstimmigkeiten in dem vom Ermittlungsrichter als wahrscheinlich erachteten Ablauf des Geschehens. Zudem argumentieren sie, dass Brandstiftung durch Fahrlässigkeit - die sie bestreiten -, keine Untersuchungshaft ohne Kaution rechtfertigt.

Frau will Kegelbrüder bei Brandstiftung beobachtet haben

Der Ermittlungsrichter geht hingegen weiterhin davon aus, dass das Feuer vorsätzlich gelegt wurde und Menschen in Gefahr waren. Er stützt sich dabei auf die Zeugenaussage einer Frau, die gesehen haben will, wie die Deutschen Zigarettenstummel und alkoholische Flüssigkeiten auf das Schilfdach der Bar „Why not Mallorca“ warfen. Als das Dach in Brand geriet, sollen die Männer laut der Frau durch den Hinterausgang des Hotels geflüchtet sein.

Die Anwälte der Inhaftierten stellen diese Aussage in Zweifel und verweisen auf zahlreiche Ungereimtheiten sowie auf die Aussage einer weiteren Zeugin, welche die Kegelbrüder entlastet. Laut den Verteidigern sind drei der Deutschen zwar von ihrem Balkon über die Geländer zu dem an das Schilfdach angrenzenden Hotelbalkon geklettert, doch erst nachdem der Brand ausgebrochen war. Sie hätten daraufhin andere Hotelgäste über die Gefahr informieren wollen. Mehrere der Festgenommen sind in Deutschland Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr.

Wie genau der Brand ausbrach, bei dem die Außenterrasse der Bar, eine Wohnung sowie das Hotel teilweise schwer beschädigt wurden und drei Menschen leicht verletzt worden sein sollen, ist weiterhin unklar. Ein Bericht der Guardia Civil hält sowohl die vorsätzliche als auch die fahrlässige Brandstiftung für möglich.

Welche Rolle spielten bei dem Feuer an der Playa de Palma zwei weitere Hotelgäste?

Die wiederholten Anträge der Verteidiger auf zusätzliche Beweisaufnahmen sowie auf die Klärung der möglichen Rolle zweier weiterer Hotelgäste, die sich kurz vor dem Brand ebenfalls auf dem fraglichen Balkon aufgehalten haben sollen, hat der Ermittlungsrichter bisher ebenso wie die Anträge auf Freilassung auf Kaution abblitzen lassen.

Die zulässige Dauer der Untersuchungshaft kann in Spanien in Fällen von mutmaßlich schwerer Brandstiftung bis zu zwei Jahren dauern. Um ihre Mandanten freizubekommen, haben die Verteidiger jetzt erneut Berufung beim Ermittlungsrichter eingelegt. Bei Ablehnung geht dieses Anliegen automatisch weiter an das Landgericht. Somit müssen sich nun drei Richter der Audiencia Provincial mit dem Fall beschäftigen – und zwar zeitnah, weil es sich um eine „causa con preso“, einen "Fall mit Inhaftiertem" handelt. Die Anwälte hoffen darauf, dass dies noch vor August geschieht, wenn in Spanien erfahrungsgemäß ein Großteil der Justiz lahmliegt.

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In Spanien gelten strenge Bedingungen, um eine Untersuchungshaft anzuordnen und beizubehalten. Neben der Schwere des Falls und dem dringenden Tatverdacht muss die Gefahr bestehen, dass der Beschuldigte flieht, Beweise vernichtet oder weitere Menschen gefährdet. Keine dieser Voraussetzungen sei erfüllt, weder zum Zeitpunkt des Haftbeschlusses noch derzeit, argumentieren die Anwälte der Kegelbrüder. Bei den Inhaftierten handele es sich um Personen mit sozialen, familiären und beruflichen Wurzeln in Deutschland, die nicht die Absicht hätten zu fliehen, sondern im Gegenteil diese Angelegenheit klären wollten.